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Informationen für Betreuer*innen

Volljährige Personen 

In Anbetracht der Tatsache, dass es sich um eine volljährige Person handelt, die unter Vormundschaft steht, muss eine Person, die als gesetzlicher Vormund einen Reisepass in ihrem Namen stellen, müsste über die entsprechenden Dokumente verfügen, die  sie dazu ermächtigen, dies zu tun.

- Endgültige Entscheidung des zuständigen Familiengerichts über die Ernennung eines Vormunds für eine bestimmte Person (beglaubigt mit dem Siegel "Apostille" und Übersetzung ins Serbische);

- Berichtigung des zuständigen Gerichts bei der Ernennung einer bestimmten Person als Vormund zu einer bestimmten Person (beglaubigt mit dem Siegel "Apostille" und Übersetzung ins Serbische);

- Vollmacht als Vormund im konkreten Fall (mit dem Siegel "Apostille" beglaubigt und ins Serbische übersetzt);

- Die offizielle Legitimität des Vormunds und des Personalausweises.

Wenn die Person bereits über den biometrischen Reisepass der Republik Serbien verfügt, ist für die Ausstellung des Passes keine Dokumentation (Auszug aus dem Geburtenregister und Staatsbürgerschaftsnachweis) erforderlich, sondern nur der vorhandene biometrische Reisepass und der Nachweis der Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland.

Wenn die Person nur die alten blauen Pässe der „Bundesrepublik Jugoslawien“ besitzt, ist es notwendig, dass der Sorgeberechtigte vor der Beantragung der Reisepässe neue Dokumente aus der Republik Serbien für die Person beschafft (Auszug aus den Geburtenregister und Staatsbürgerschaftsnachweis) kann auch über dieses Generalkonsulat beschafft werden.

Nachdem Sie alle notwendigen Unterlagen (bitte beachten Sie das beigefügte Merkblatt) bereitgestellt haben, können Sie eine Anfrage einreichen.

Sie müssen keinen  speziellen Termin vereinbaren, Sie können jeden Tag in der Sprechstunde von 14:00 bis 15:30 Uhr kommen.

Wir weisen darauf hin, dass bei der Einreichung eines Antrags die Anwesenheit der Person, auf die sich der Antrag bezieht, notwendigerweise persönlich auch erscheinen muss.
 

Minderjährige Personen

In Anbetracht der Tatsache, dass den biologischen Eltern der angegebenen Kinder mit dem Beschluss - Entscheidung des Gerichts die Ausübung der elterlichen Rechte entzogen worden ist, müsste die Person, die ein Erziehungsberechtigter  ist ein Antrag für die Reisepässe im  Namen der minderjährigen Kinder einreichen  und dafür müssen die entsprechenden Dokumente die die Person ermächtigen vorgelegt werden und zwar:

- Rechtkräftigen Beschluss-  Entscheidung des zuständigen Familiengerichts über die Bestellung eines Vormunds für eine bestimmte Person (Stempel „Apostille“ und in serbische Sprache übersetzt);

- Dokumentation des zuständige Gerichts über die Ernennung der bestimmten Sorgeberechtigten Person für ein bestimmtes Kind (Stempel „Apostille“ und in serbischer Sprache übersetzt) -;

- Die Vollmacht als Sorgeberechtigter in diesem speziellen Fall (Stempel „Apostille“ und in serbische Sprache übersetzt);

- Offizielle Identifizierung – Dienstausweis der Sorgeberechtigten  und der  Personalausweis.

Wenn das Kind schon die biometrischen Reisepass der Republik Serbien besitzt ist es nich notwendig neue Auszüge aus dem Geburtregister und Staatsbürgerschaftsregister, wie bei der ersten Beantragung des biometrischen Reisepasses.
Bitte bringen Sie den bestehenden biometrischen Reisepass des Kindes mit sowie die  Bescheinigung über die Aufenthaltsgenehmigung in der BR Deutschland.

Wir weisen darauf hin, dass bei der Einreichung eines Antrags die Anwesenheit der Person, auf die sich der Antrag bezieht, notwendigerweise persönlich auch erscheinen muss.

Wenn das Kind nicht in den Geburtsregistern und einem Buch der Bürger in der Republik Serbien registriert ist, muss der Vormund vor der Beantragung der Ausstellung eines Passes eine Geburtsbenachrichtigung über das Kind abgeben und, wenn das Kind in den Registern eingetragen ist, einen Antrag auf Erhalt der Dokumente in der  Republik Serbien  stellen, (Auszug aus den Geburtenregister und Staatsbürgerschaftsnachweis), oder auch über  dieses Generalkonsulat.

Weitere Informationen über die Registrierung eines Neugeborenen finden Sie auf unserer Website

Erst wenn die genannten Dokumente (Auszug aus den Geburtenregister und Staatsbürgerschaftsnachweis) diesem Generalkonsulat vorgelegt werden, kann der Vormund auch einen Kinderpass beantragen.

Wir bitten um einen Terminvereinbarung online.

 

 



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