Während des Aufenthalts im Ausland, dient ein Reisepass als Nachweis der Identität des Inhabers und als Beweis für seine/ihre Staatsbürgerschaft der Republik Serbien. Reisepass kann nur von der Person, in deren Namen es ausgestellt wurde, verwendet werden. Informationen darüber, was für die Ausstellung eines neuen biometrischen Reisepasses der Republik Serbien benötigt wird können Sie HIER finden.
Für die weitere Informationen kontaktieren Sie bitte das Generalkonsulat.
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