Die Regierung der Republik Serbien hat an der Sitzung die am 24. maja 2018 stattgefunden hat, die Entscheidung über die Abschaffung der Visumpflicht für die Bürger der Republik Aserbaidschan getroffen, Inhaber aller Pässe, mit denen sie einreisen, transitieren und sich auf dem Territorium der Republik Serbien l’ngstens bis zu neunzig Tage (90) vom Datum der Einreise in die Republik Serbien aufhalten können, im Zeitraum von hundertachtzig (180) Tage, wenn keine Hindernisse im Art. 11 des Gesetzes für Ausländer bestehen. Dieser Beschluss wurde in dem „Amtsblatt der Republik Serbien“ unter der Nr. 39/2018 vom 25. Mai 2018 veröffentlicht und wird am 02. Juni 2018 in Kraft treten.
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