Die Regierung der Republik Serbien hat an der Sitzung die am 24. maja 2018 stattgefunden hat, die Entscheidung über die Abschaffung der Visumpflicht für die Bürger der Republik Burundi getroffen, Inhaber aller Pässe, mit denen sie einreisen, transitieren und sich auf dem Territorium der Republik Serbien bis zu dreisig (30) Tagen, vom Datum der Einreise in die Republik Serbien aufhalten können, im Zeitraum von einem Jahr, wenn keine Hindernisse im Art. 11 des Gesetzes für Ausländer bestehen. Dieser Beschluss wurde in dem „Amtsblatt der Republik Serbien“ unter der Nr. 39/2018 vom 25. Mai 2018 veröffentlicht und wird am 02. Juni 2018 in Kraft treten.
Bürger dieser angegebenen Staaten, Inhaber aller Pässe, die nach Republik Serbien einreisen und sich dort länger als 30 Tage aufhalten wollen, studieren, leben, arbeiten oder sich in Media-Aktivitäten oder anderen Tätigkeiten ausüben wollen, sind verpflichtet, vor der Einreise auf das Hoheitsgebiet der Republik Serbien ein Antrag für das Visum zu stellen. Wenn Sie in die R Serbien einreisen möchten, haben sich aber schon 30 Tage ohne Visum in der Republik Serbien aufgehalten, ab dem Zeitpunkt der Einreise in die Republik Serbien im Zeitraum eines Jahres, muss für die nächste Einreise nach R Serbien ein Antrag für das Visum gestellt werden, in Übereinstimmung mit der Entscheidung der Regierung.